Allgemeine Mietbedingungen für Leihwagen


Sehr geehrter Kunde,

nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen. Ihr Vertragspartner ist das Autohaus Meyer, Königstraße 4, 26676 Harkebrügge nachstehend als “Vermieter” genannt. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!

I. Pflichten des Mieters

  1. Vor Übergabe des Fahrzeugs müssen Mieter und sämtliche weitere Fahrer jeweils ihren Führerschein und einen gültigen Personalausweis/Reisepass vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage eines internationalen Führerscheins (z.B. Nichtangehörige von EU-Mitgliedsstaaten) vom Vermieter oder von offiziellen Behörden des Landes verlangt werden kann. Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt.
  2. Das angemietete Fahrzeug wird dem Mieter in vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird sowohl bei Übergabe als auch bei Rücknahme durch die Parteien protokolliert und im Protokoll durch Unterschrift bestätigt. Das Fahrzeugübergabe-protokoll ist Vertragsbestandteil.
  3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschriften aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben. Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu nutzen und es pfleglich zu behandeln.
  6. Der Mieter darf das überlassene Fahrzeug nur an den im Mietvertrag benannten berechtigten Mietfahrer überlassen.
  7. Der Mieter darf das überlassene Fahrzeug nur gemäß den einschlägigen gesetzlichen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen benutzen und das Fahrzeug gegen Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
  8. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schadenseintritt mit oder an dem überlassenen Fahrzeug, muss der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich informieren und ggf. eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls herbeiführen. Für den Fall, dass eine Aufnahme des Unfalls durch die Polizei nicht möglich ist, muss der Mieter selbst einen Unfallbericht unmittelbar am Unfallort erstellen. Falls möglich sind Bildaufnahmen vom Unfallort anzufertigen und dem Unfallbericht beizufügen.
  9. Punkt I.4 der AGB gilt entsprechend für Diebstahl, Vandalismus, technischen oder anderen Defekten am überlassenen Fahrzeug sowie für sonstige Einwirkungen auf das Fahrzeug.
  10. Der Mieter darf Reparaturen am überlassenen Fahrzeug nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen.



II. Mietpreis, Versicherungen

  1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Fahrzeugmietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden km-Pauschale. Die Höhe des Mietpreises für das Fahrzeug sowie der km-Pauschale sind den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen.
  2. Der Fahrzeugmietpreis beinhaltet neben der Einräumung des Gebrauchs des angemieteten Fahrzeugs: Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von maximal € 1000,00 je Schadensfall, und ggf. während der Mietzeit anfallende Wartungsreparaturen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Der Fahrzeugmietpreis wird als Tagespreis je angefangene 24 Stunden berechnet.
  4. Mietpreise gelten stets ab Harkebrügge (Standort des Vermieters) bis zur Rücknahme durch den Vermieter in Harkebrügge. Einwegmieten sind nicht möglich.


III Fahrzeugrückgabe

  1. Der Mieter hat das überlassene Fahrzeug am Übergabeort am Ende der vereinbarten Nutzungszeit an den Vermieter zurückzugeben, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Das Fahrzeug ist in einem gepflegten und sauberen Zustand zu übergeben.
  2. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls fällt zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Betankungsaufwandspauschale von € 20,00 brutto zzgl. € 2,00 brutto pro Liter an.
  3. Überschreitet der Mieter schuldhaft die vereinbarte Rückgabezeit, haftet er vollumfänglich für sämtliche Schäden, die dem Vermieter durch die Vorenthaltung des Besitzes am Fahrzeug entstehen.
  4. Der Vermieter ist zudem berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung vom Mieter für den Zeitraum der schuldhaften Vorenthaltung des überlassenen Fahrzeugs zu verlangen.
  5. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


IV Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Mietende und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Rückgabe des Fahrzeuges, und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.


V Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter vorbehaltlich von Punkt II dieser AGB für alle im Zeitraum der Nutzungsüberlassung schuldhaft verursachten Schäden an dem überlassenen Fahrzeug gegenüber dem Vermieter. Hierzu zählen insbesondere auch das Abhandenkommen, die Beschlagnahme und der Untergang des Fahrzeuges.
  2. Im Fall von leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Mieter abweichend von Punkt III 1. Dieser AGB nur dann, wenn dies zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart wurde.
  3. Der Mieter haftet nicht für Schäden, die auf eine normale Abnutzung durch sachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
  4. Die Haftung des Mieters ist im Übrigen auf diejenigen Schäden beschränkt, die nicht durch eine entsprechende Fahrzeugversicherung abgedeckt sind.
  5. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die wegen Verstößen gegen Gesetze, Verordnungen oder sonstige Vorschriften gegenüber dem Vermieter im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung geltend gemacht werden. Das gilt entsprechend für Ansprüche Dritter aufgrund von Unfällen, wenn und soweit eine Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig übernimmt.


VI Haftung des Vermieters

  1. Die Haftung des Vermieters wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Muss der Vermieter aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen auch bei leichter Fahrlässigkeit für einen Schaden haften, ist die Haftung wie folgt beschränkt:

    a. Der Vermieter haftet nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die dem Vermieter durch den Mietvertrag nach Inhalt und Zweck gerade auferlegt werden sollen oder deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    b. Diese Haftung des Vermieters ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt.
  3. Wenn und soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters.
  4. Die vorbenannten Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung gelten nicht für die Haftung aufgrund einer garantieren Beschaffenheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit.


VII Verarbeitung und Weitergabe von Personendaten

  1. Der Vermieter verarbeitet die persönlichen Daten des Mieters zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung auf Anfrage des Mieters und ausschließlich innerhalb der Firma Autohaus Meyer, Königstraße 4, 26676 Harkebrügge. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems sowie an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung von Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgeldern.
  2. Der Vermieter darf diese Daten ferner über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiertwerden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä. gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.


VIII Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt dieses Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnete werken können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
  3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform eingerichtet, die unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr erreicht werden kann.
  4. Verbraucherstreitbeilegung gemäß § 36 VSBG: zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und bereit.
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