FAQ

1. Wann und wo erreichen Sie uns? 
2. Wie erreiche ich meinen Ansprechpartner direkt telefonisch per Durchwahl oder per Mail ?
3. Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einem EU-Neuwagen und einem für den deutschen Markt
hergestellten Neufahrzeug?
4. Ist die Zulassung für EU Neuwagen aufwändiger?
5. Woher kommt mein EU-Neuwagen?
6. Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
7. Welche Garantieleistungen stehen mir bei einem EU-Neuwagen zu?

8. Wie werde ich meinen alten Wagen los?
9. Wie kommt der hohe Preisnachlass zustande?
10. Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

 

1. Wann und wo erreichen Sie uns?
Unser Autohaus ist Montag bis Freitag von 8:00 -18 Uhr geöffnet. Am Samstag sind wir von 8 - 12 Uhr für Sie da. Sie finden uns in der Gemeinde Barßel im Ortsteil Harkebrügge im Gewerbegebiet Königstraße 4.
Harkebrügge liegt genau zwischen Oldenburg und Papenburg.


2. Wie erreiche ich meinen Ansprechpartner direkt telefonisch per Durchwahl oder per Mail ?
Unsere Mitarbeiter:innen sind per Direktdurchwahl telefonisch oder auch direkt per Mail zu erreichen:

Zentrale

Helga Wernke

+49 (0) 4497 8641-1

hw@autohausmeyer.de

Werkstatt/Serviceannahme

Hamza Ishaq

+49 (0) 4497 8641-2

hi@autohausmeyer.de

Verkauf / Geschäftsführung

Christian Meyer

+49 (0) 4497 8641-3

cm@autohausmeyer.de


3. Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einem EU-Neuwagen und einem für den deutschen Markt hergestellten Neufahrzeug?
Ja und Nein. Ein reimportierter EU-Neuwagen ist bezüglich der Qualität oder auch der eingesetzten Technik identisch zu einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt produziert wurde. Des Weiteren gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für importierte Kraftfahrzeuge. Für die Zulassung solcher Fahrzeuge werden COC-Papiere (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) benötigt, welche sicherstellen, dass das importierte Fahrzeug auch den in Europa gültigen Normen für Fahrzeuge entspricht. Insofern gibt es i.d.R. keine Unterschiede. Andererseits sei erwähnt, dass ein EU-Neuwagen von der Ausstattung eines „deutschen“ Fahrzeuges abweichen kann. Allerdings ist dies häufig ein Vorteil, da die EU-Neuwagen oftmals eine umfangreichere Basisausstattung haben. Selbstverständlich können Sie auf unserer Homepage für jedes Modell die entsprechende Serienausstattung einlesen und mit der aus deutschen Herstellerangaben vergleichen.

4. Ist die Zulassung für EU Neuwagen aufwändiger?
Nein. Auch hier kommen die COC-Papiere ins Spiel, da diese die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erleichtern. Neben diesen, müssen Sie außerdem die Originalrechnung der Zulassungsstelle vorlegen, womit nachgewiesen wird, dass Sie Eigentümer des Neufahrzeuges sind. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.


5. Woher kommt mein EU-Neuwagen?
Wie der Begriff „EU-Neuwagen“ bereits vermuten lässt, stammen solche Fahrzeuge aus Ländern der Europäischen Union. Diesbezüglich können wir Ihnen versichern, dass wir Fahrzeuge auch nur aus solchen, und nie aus Drittländern beziehen. Uns ist es sehr wichtig, für Sie als Kunden eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Daher möchten wir Ihnen anders wie in der Branche üblich, die Möglichkeit geben, das Herkunftsland Ihres gewünschten Fahrzeuges genau mittzuteilen. Da dies allerdings unter anderem je nach Marke und Modell des Wagens variiert, bitten wir Sie uns diesbezüglich individuell zu kontaktieren.

6. Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
Alle über uns bestellten Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet. Bitte beachten Sie dies in den Wintermonaten, sofern Sie sich Ihr Fahrzeug nicht nach Hause liefern lassen, sondern selbst abholen sollten.
Alle über uns bestellten Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet. Bitte beachten Sie dies in den Wintermonaten, sofern Sie sich Ihr Fahrzeug nicht nach Hause liefern lassen, sondern selbst abholen sollten.


7. Welche Garantieleistungen stehen mir bei einem EU-Neuwagen zu?
Beim Kauf eines Neufahrzeuges erhalten Sie als Kunde die sogenannte Herstellergarantie, welche je nach Hersteller mindestens zwei Jahre umfasst. Diese gilt Europaweit, folglich auch für EU-Neuwagen. Als Besitzer eines EU-Neuwagens haben Sie infolgedessen dieselben Serviceansprüche wie ein Besitzer eines in Deutschland erworbenen Fahrzeuges. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich eine beliebige Vertragswerkstatt aufsuchen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche sich auch im EU-Ausland befinden kann. Sie müssen also beispielsweise in Ihrem Urlaub innerhalb der EU nicht darauf warten, bis Sie wieder in Deutschland sind. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, diese Garantie zusätzlich zu verlängern.


8. Wie werde ich meinen alten Wagen los?
Wenn Sie Ihr Altfahrzeug nicht behalten, sondern verkaufen möchten, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Gerne nehmen wir altes Fahrzeug in Zahlung, gehen Sie dazu bitte auf den unter Punkt Fahrzeugankauf, hier geben Sie ihre Daten und die Daten zum Fahrzeug ein, ein Mitarbeiter wird sich telefonisch oder per Email bei Ihnen melden


9. Wie kommt der hohe Preisnachlass zustande?
Der hohe Preisvorteil geht aus unterschiedlichen Gründen hervor. Einer dieser Gründe sind uns gewährte Rabatte. Da wir auf dem europäischen Markt nicht nur einige wenige Fahrzeuge beziehen, sondern Großabnehmer sind, erhalten wir dort Mengenrabatte. Von diesen profitieren letztendlich Sie als unser Kunde. Ein weiterer Grund sind die in der EU unterschiedlichen Besteuerungen. In vielen europäischen Ländern werden höhere Verbrauchs- oder Luxussteuern auf den Nettopreis erhoben. Dieser Nettopreis ist meist niedriger als in Deutschland. Hier kommt der Steuervorteil zustande: wir als Importeur müssen besagte ausländische Steuer nicht bezahlen sondern lediglich die in Deutschland üblichen 19 % auf den niedrigeren Nettopreis entrichten. Des Weiteren spielt die in Europa unterschiedliche Kaufkraft eine Rolle. Die Automobilhersteller wiederum richten ihre Preispolitik an dieser aus, wodurch eine zusätzliche Ersparnis erreicht wird.


10. Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Bei uns haben Sie die Möglichkeit auf Rechnungsausgleich durch:

  • Überweisung
  • Online-Banking vor Ort
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung


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